Unsere Kanzlei besteht seit 1996 in den 1902 errichteten Brunnenhöfe. Wir haben
uns zusammengeschlossen, um mittels Spezialisierung und Kooperation die anspruchsvollen Anforderungen unserer Mandantschaft auf den Gebieten des allgemeinen und des besonderen
Verwaltungsrechts zu erfüllen. Die Zusammenarbeit in der Sozietät bietet die Möglichkeit der Konzentration jedes Anwalts auf seine Spezialgebiete und der
ganzheitlichen Betreuung der Mandanten.
Entsprechend der Spezialisierung der Anwälte unserer Kanzlei vertreten wir vor allem kleine und
mittelständische Unternehmen im Bereich des öffentlichen Vergaberechts und auch auf dem Gebiet des Subventionsrechts. Darüber hinaus wenden wir uns an öffentliche
Auftraggeber als Vergabestellen (Gemeinden, Bundes- und Landesbehörden) um die Leiter der Vergabestellen in den Feinheiten des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts zu schulen. Gerade
die komplizierte verwaltungsrechtliche Bearbeitung der Vergabe von öffentlichen Aufträgen bereitet Bewerbern und Behörden zunehmend Schwierigkeiten und kann schon oft ohne professionelle
rechtliche Unterstützung nicht mehr bewältigt werden. Im Gestrüpp zwischen Verwaltungsrichtlinien, ungeschriebenen Verwaltungspraktiken und der oft für Laien kaum mehr nachzuvollziehenden
Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist von einer bürgerfreundlichen und gläsernen Verwaltung kaum noch etwas zu spüren. Um so dringender muß nun endlich ein einheitliches Vergaberecht
kodifiziert werden. Ähnlich verhält es sich mit dem Subventionsrecht.
Auch hier vermag der Einzelne kaum noch ohne rechtliche Unterstützung die Rechtmäßigkeit z.B. der Rückforderungen von Subventionen zu beurteilen.
Aufgrund der notorischen Überlastung der Verwaltungsgerichte und der häufig für beide Parteien
unbefriedigenden Ergebnisse langwieriger Gerichtsverfahren legen wir großen Wert auf Streitvermeidung durch vorausschauende Beratung und auf außergerichtliche Streitbeilegung. Dabei
geht es nicht nur um das außergerichtliche Verhandeln mit der Verwaltung im Interesse unserer Mandanten. Wir stehen auch zur Verfügung zur neutralen Vermittlung des Gesprächs zwischen
zwei Parteien im Sinne einer Schlichtung, zur Herbeiführung einer Streitlösung, die die Interessen beider Parteien berücksichtigt. Gerade in jüngster Zeit steht die öffentliche Verwaltung
aufgrund der immer komplizierter werdenden Rechtsfragen außergerichtlichen Einigungen aufgeschlossen gegenüber. Ebenso bedient sich die Verwaltung immer häufiger der Handlungsform des
öffentlichen Vertrages, weil mit Hilfe dieses - in der Vergangenheit oft vernachlässigten - verwaltungsrechtlichen Instrumentes Rechtsfragen zwischen den Beteiligten vereinfacht werden können
und damit Rechtsklarheit geschaffen wird. Um aber Waffengleichheit beim Abschluss von verwaltungsrechtlichen Verträgen zwischen den Beteiligten sicher zu stellen, ist eine fundierte
rechtliche Beratung unausweichlich. Dies gilt selbstverständlich auch für die öffentliche Verwaltung. Leider sehr oft mussten wir feststellen, dass zwar die Beamten sehr sicher im Umgang mit
den Verwaltungsrichtlinien sind, es aber nicht hinzunehmende Defizite bei den Grundlagen des allgemeinen Verwaltungsrechts gibt. Unausweichlich werden dann rechtswidrige Verwaltungsakte
produziert, deren Aufhebung mittels Rücknahme oder Widerruf den Behörden unnötige Kostenlasten aufbürdet.
Selbstverständlich übernehmen wir auch die Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten auf anderen
Gebieten des Verwaltungsrechts.
Anhand der Porträts Anwälte können Sie sich über jeweilige Tätigkeits- und
Interessenschwerpunkte näher informieren. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schulungstermine auf den Gebieten des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts können mit Rachtsanwalt Heiko Moritz vereinbaren.
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