Rechtsgrundlagen
 

Gesetzliche Grundlagen der gesetzlichen Unfallvericherung

Die gesetzlichen Grundlagen für die jeweiligen Unfallversicherungsträger sind seit 1997 im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) grundsätzlich geregelt - zuvor in der Reichsversicherungsordnung (RVO).

Darüber hinaus wichtige Gesetze und Vorschriften zu Arbeitsschutz und Prävention sind:

Arbeitsschutzgesetz

Arbeitssicherheitsgesetz

Arbeitsstättenverordnung

Gefahrstoffverordnung

Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

Vorschriften- und Regelwerke der Berufsgenossenschaften und

der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.


Ausgewählte Gesetzestexte finden Sie auch auf der Seite der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mit derzeitigem Sitz in Bilbao (Spanien).

Reichsversicherungsordnung (RVO)
Die gesetzliche Unfallversicherung ist mit eine der ältesten Sozialversicherungen und existierte bereits im Kaiserreich als die sog. Kaiserliche Botschaft, eingerichtet mit dem Unfallversicherungsgesetz von 1884. Zusammen mit dem Krankenversicherungsgesetz von 1883 und dem Invalidenversicherungsgesetz von 1889 bildete es einen der drei klassischen Zweige der Sozialversicherung. Sie wurden 1911 reformiert und in einem Gesetz zusammengefasst, der Reichsversicherungsordnung (RVO). Die RVO ist inzwischen weitgehend abgelöst durch das Sozialgesetzbuch.

Sozialgesetzbuch
Seit Ende der 60er Jahre fasst der Gesetzgeber das gesamte Sozialrecht im Sozialgesetzbuch zusammen. Das Erste, Vierte und Zehnte Buch enthalten die allgemeinen Vorschriften zur sozialen Sicherheit (SGB I und X) und der Sozialversicherung (SGB IV).

Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung wurden mit dem Fünften (Gesundheitsreformgesetz, 1988), Sechsten (Rentenreformgesetz, 1989),  Siebten Buch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz, SGB VII, 1996) und Elften Buch (Pflege-Versicherungsgesetz, SGB XI, 1994) inzwischen ebenfalls in das Sozialgesetzbuch einbezogen.

SGB VII
Mit dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) von 1996 wurden die grundsätzlichen und bewährten Prinzipien der gesetzlichen Unfallversicherung vom Gesetzgeber bestätigt. Dadurch  wurde bestehende System der gesetzlichen Unfallversicherung wurde weitestgehend gestärkt, indem der Vorsorgeauftrag an die jeweiligen Berufsgenossenschaften um die Abwehr arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren erweitert wurde. Das Unfallversicherungs-Modernisierungsgesetz (UVMG, 2008) fügt das SGB VII an die veränderten Rahmenbedingungen ein. Insbesondere betrifft es die Organisation, die Lastenverteilung und die Abstimmung zwischen dem staatlichem Arbeitsschutz und Prävention durch die gesetzliche Unfallversicherung (vgl.
Gemeinsamen Deutschten Arbeitsschutzstrategie (GDA).).

Arbeitsschutzgesetz
Seit Mitte 1996 gilt das Arbeitsschutzgesetz, welches die EG-Rahmenrichtlinie zum Arbeitsschutz und weitere Richtlinien zum Arbeitsschutz in deutsches Recht umsetzt. Durch das Arbeitsschutzgesetz wurde im Zusammenhang mit dem SGB VII der Vorsorgeauftrag der Berufsgenossenschaften insbesondere um die Abwehr arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren erweitert. Eine neue Form der Zusammenarbeit zwischen staatlichen Arbeitsschutzbehörden und den Berufsgenossenschaften wurde letztlich erst ermöglicht. Inhaltlich dient das Gesetz dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit grundlegend zu sichern und auszubauen.